Energetische Sanierung: Wo gibt es Förderungen? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Geld sparen bei Einblasdämmung, neuen Fenstern oder Wärmepumpe

Energetische Sanierung: Wo gibt es Förderungen?

Wer ein Eigenheim besitzt, weiß: Um das Sanieren kommt man auf Dauer leider nicht herum. Egal, ob die alten Fenster einfach das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben, oder ob man zukünftig Energie sparen möchte, irgendwann muss man an Hülle und Heizung seiner Immobilie ran. Doch welche Unterstützung gibt es dabei vom Staat?

Grundsätzlich verursacht die Unterhaltung jeder Immobilie natürlich Kosten und, dass es nach 30 Jahren vielleicht neue Fenster braucht, gilt als planbare Investition. Doch wer hier noch einen Schritt weiter geht und sein Gebäude nicht nur unterhält, sondern energetisch verbessert, wird dabei durch Zuschüsse unterstützt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ soll Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor stärken. Hierfür können im Rahmen dieses Förderprogramms Zuschüsse beantragt werden. Diese stehen etwa für die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, den Austausch von Fenstern und Außentüren, den Aufbau von Solarthermie oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Die BEG-Förderung teilt sich dabei in zwei Unterprogramme: Einerseits in „Maßnahmen an der Gebäudehülle“ bei der BAFA und andererseits in den „Heizungstausch“ bei der KfW.

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle über die BAFA können Sie pro Kalenderjahr bis zu 15 % Förderung von max. 30.000 € Kosten beantragen. Hierfür müssen Sie immer bestimmte technische Mindeststandards erreichen, die über die normale Instandhaltung hinausgehen, und zudem eine Energieberatung hinzuziehen.

Beispiel: Bei einer Dachsanierung in Höhe von 40.000 € würden Sie nach Begleichung der Rechnung eine Überweisung der BAFA in Höhe von max. 4.500 € erhalten (15 % von der Höchstsumme von 30.000 €). Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann der Fördersatz von 15 % auf 20 % und die maximale Summe der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Kalenderjahr erhöht werden. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan würden Sie in diesem Fall also statt 4.500 € ganze 8.000 € Rückzahlung erhalten.

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Wenn Sie eine größere Modernisierung Ihres Hauses oder stark investive Maßnahmen planen, kann sich die vorherige Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans finanziell für Sie lohnen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein:e Energieberater:in legt diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Die Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.

Auch die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans selbst kann gefördert werden. Das Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude (EWG)" unterstützt sie mit einem Zuschuss zu dem Honorar der Energieberatung, die den Fahrplan erstellt. Die Sätze liegen aktuell bei 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (max. 650 €) für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (max. 850 €) bei Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten.

Hier finden Sie alle Informationen zum Förderprogramm EWG.

Heizungstausch

Bei der Förderung des Heizungstauschs durch die KfW sind wiederum einmalig pro Gebäude Fördersätze zwischen 30 % und 70 % (von max. 30.000 € Kosten) möglich, je nach Fördersituation. So stehen 30 % Grundförderung allen Menschen zur Verfügung und weitere 20 % allen, die Ihre Immobilie selbst bewohnen und eine funktionierende Öl-Heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen (sowie einige weitere, weniger übliche Heizungsanlagen). Einen weiteren 30-%-Bonus gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000 €. Einen 5-%-Bonus gibt es zudem, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder Wasser, Abwasser oder Geothermie als Wärmequelle verwendet. Eine Addition der verschiedenen Boni ist auf bis zu 70 % möglich.

Beispiel: Sie lassen in Ihrem selbst bewohnten Haus Ihre Öl-Heizung gegen eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel tauschen und zahlen dafür 31.000 €. Sie erhalten die Grundförderung (30 %), den Klimageschwindigkeitsbonus, da Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und eine Öl-Heizung austauschen (20 %) und den Bonus für das natürliche Kältemittel (5 %). Insgesamt erhalten Sie so 55 % von max. 30.000 € – die KfW überweist Ihnen nach Maßnahmenabschluss also 16.500 € auf Ihr Konto zurück.

Wie kann ich Fördermittel beantragen?

Um eine der Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie immer vor baulicher Umsetzung einen Antrag stellen.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen Sie zunächst eine Energieberatung hinzuziehen, diese unterstützt Sie dann auch bei Ihrem Förderantrag. Eine Energieberatung in Ihrer Nähe finden Sie über die Energieeffizienz-Expert:innen-Liste. Das Honorar der Energieberatung wird dann automatisch zu 50 % mitgefördert.

Bei einem Heizungstausch kann Ihnen bereits eine Heizfachfirma weiterhelfen, hier müssen Sie keine Energieberatung hinzuziehen (auch, wenn dies meist trotzdem sinnvoll ist). Die Firma erstellt Ihnen ein Angebot und, wenn Sie sich für dieses entschieden haben, auch ein erstes Dokument für Ihren Förderantrag. Den Antrag können Sie dann online über das Portal der KfW selbst stellen.

Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten für Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten Sie über die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle Informationen rund um Förderungen im Rahmen eines Heizungstauschs, inkl. eines Leitfadens zur Antragsstellung, finden Sie auf der Website der KfW.

Weitere Informationen finden Sie über das FAQ des BMWKs. Das FAQ beantwortet Fragen rund um die Fördermittel von BAFA und KfW sowie zum Heizungstausch und dem neuen „Heizungsgesetz“ (GEG-Novelle) allgemein. Bei Fragen zu den Förderungen, wenden Sie sich gerne auch an das Quartiersmanagement (Jana Stüven | 04163 8079-45 | jana.stueven@horneburg.de).

Eine kostenlose, erste Impulsberatung für Ihr Zuhause können Sie zudem über die Klimawerkstatt Stade vereinbaren.